Das KiTa-Zukunftsgesetz ist seit 1. Juli 2021 in Kraft.

Das „Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ regelt das Kita-Leben neu!

NEU ist auch die Finanzierungsgrundlage für Fortbildungen in Kindertageseinrichtungen:

Teil 6 Finanzierung

§ 25 Zuweisungen des Landes Abs. 1: „…Die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung werden bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten berücksichtigt…“

Die finanziellen Zuwendungen erhält natürlich zunächst der Träger.

Das bedeutet dann, dass jede Kita einen eigenen „erhöhten“ Etat zur Verfügung hat, um gemeinsame Seminare unbürokratisch und unkompliziert zu finanzieren.

Die Förderanträge und Verwendungsnachweise der letzten Jahre fallen damit weg!

Ein weiterer interessanter Aspekt ist:

„Die seit 2014 durch das Land freiwillig gewährten jährlichen Zuweisungen für Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft entfallen. Dafür erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstmals gesetzlich festgelegte zusätzliche Mittel zur jährlichen Zuweisung an Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Höhe von 4.500 EUR pro Tageseinrichtung in freier Trägerschaft und Jahr. Die Mittel dienen dem Ziel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.“

(aus: Das Kita-Zukunftsgesetz für Rheinland-Pfalz – beitragsfrei, gerecht und gut. Ministerium für Bildung, Rheinland-Pfalz, 2021, Seite 10)